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10. Februar 2011  |   

Finanzierung des Notarztstandortes Nastätten gefährdet

Die Sicherstellung des Notarztstandortes Nastätten ist derzeit aus finanziellen Gründen gefährdet. Am 9. Februar gaben zu diesem Thema Geschäftsführer Lutz Hecht und Dr. Matthias Schäfer, Klinikdirektor und Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie, Intensiv-, Notfallmedizin und Schmerztherapie (Foto) am Stiftungsklinikum Mittelrhein, in einer Pressekonferenz Auskunft.

Die Rettungsdienstbehörde des Kreises hatte in der Vergangenheit das Paulinenstift und die Hufelandklinik mit der Sicherstellung der notärztlichen Versorgung in der Region beauftragt. Sicherstellung bedeutet hierbei, dass zu jeder Zeit ein Arzt sofort für einen Notfall abrufbereit ist. Dies entspricht den Vorgaben des Rettungsdienstgesetztes, wonach die Krankenhäuser für die Bereitstellung von qualifizierten Notärzten zuständig sind. Gleichzeitig sind die Krankenkassen als Kostenträger nach dem Rettungsdienstgesetz gesetzlich verpflichtet, die Kosten des Notarztsystems den Krankenhäusern angemessen zu erstatten.

Die Einsatzpauschalen, die die Grundlage des Kostenersatzes darstellen, sind jedoch seit 1992 nicht mehr den steigenden Aufwendungen der Krankenhäuser durch die gestiegenen Lohn- und Einsatzkosten angepasst worden. Auf mehrere Anfragen und Bitten seitens des Stiftungsklinikums, das Budget und die Einsatzpauschalen den höheren Aufwendungen anzupassen, reagierten die Kassen bisher nicht. Das SKM konnte die Notarzteinsätze deshalb seit geraumer Zeit nicht mehr aus den bereitgestellten Mitteln finanzieren und zahlte aus eigener Tasche dazu. Wegen des bedeutsamen Defizits musste das Krankenhaus im letzten Jahr leider die notwendige Konsequenz ziehen. Der Sicherstellungsauftrag mit der Rettungsdienstbehörde des Landkreises wurde im Juni 2010 mit Wirkung zum 1.1.2011 gekündigt. „Wir hätten erwartet, dass in der ausreichenden Frist von einem halben Jahr inzwischen eine einvernehmliche Einigung zwischen den Kostenträgern und der Rettungsdienstbehörde erzielt werden könnte“, so Dr. Matthias Schäfer. Er sieht auch das Innenministerium in der Pflicht, auf eine Einigung innerhalb der gesetzlichen Regelung vermittelnd hinzuwirken. Damit wäre die unangenehme Konsequenz vermeidbar gewesen, dass für die Bevölkerung nun der Eindruck entsteht, die notärztliche Versorgung in Nastätten sei nicht mehr gesichert. Für den Fall, dass im Paulinenstift keine Ärzte zur Verfügung stehen, wird die Sicherstellung derzeit von einem privaten Anbieter aus dem weiteren Umkreis übernommen.

Das Stiftungsklinikum ist jedoch weiterhin bereit, Notärzte in dem bewährten Umfang zu stellen. Es kann nicht im Interesse aller Beteiligten sein (SKM, Rettungsdienstbehörde, Kreis und Kostenträger), dass sich die Bürgerinnen und Bürger in Nastätten und Umgebung um die rechtzeitige und qualifizierte ärztliche Versorgung bei einem Notfall aus finanziellen Gründen sorgen müssen. Dazu wird das SKM den Kostenträgern einen Vorschlag unterbreiten, der eine zukünftige Sicherstellung auch wirtschaftlich tragbar ermöglicht. „Kein Leistungserbringer möchte an dem Notarztsystem verdienen. Man darf aber im gesetzlichen Rahmen eine angemessene Erstattung der eigenen Kosten erwarten“, so Geschäftsführer Lutz Hecht. „Preisdumping und die Verpflichtung externer oder privater Anbieter stellen keine nachhaltige Lösung dar, da das Notarztsystem stets einen regionalen Bezug hat und die notärztliche Versorgung der Bevölkerung verlässlich sichergestellt werden muss.“


Pressekontakt
Jutta Weber 

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