

Den Zeitpunkt Ihrer Entlassung legt Ihr behandelnder Arzt fest. Bitte denken Sie daran am Tag Ihrer Entlassung Ihre Telefonkarte abzugeben.
Sofern sie gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie bitte vor Verlassen des Stiftungsklinikum Mittelrhein an der Aufnahme Ihren Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Tag. Dieser fällt pro Kalenderjahr für maximal 28 Tage an. Kinder bis 18 Jahre und Schwangere während des Entbindungsaufenthaltes sind von dem Eigenanteil befreit.
Sie erhalten auf der Station einen Arztbrief mit wichtigen Informationen zur durchgeführtenDiagnostik und Therapie sowie weiterführende Behandlungsempfehlungen. Mit diesem Brief stellen Sie sich bitte bei Ihrem Arzt vor. Wenn sie weiterhin Medikamente benötigen, stellt dieser Ihnen auch das entsprechende Rezept aus.
Weiterbehandlung
Wenn Sie aus dem Stiftungsklinikum Mittelrhein entlassen werden, gibt es mehrere Möglichkeiten Ihrer Weiterbehandlung Im besten Fall gehen Sie gesund nach Hause und brauchen nicht mehr weiter behandelt zu werden. In den anderen Fällen gibt es die Möglichkeiten der nachstationären oder ambulanten Behandlung, die Behandlung in den Tageskliniken, oder die Weiterbehandlung in einer Rehabilitationseinrichtung.
Nachstationäre Behandlung
Hier können Sie, wenn Ihr Arzt dies so festgelegt hat, im Verlauf von 14 Tagen nach der Entlassung an bis zu sieben Tagen diagnostische oder therapeutische Maßnahmen durchführen lassen.
Ambulante Behandlung
In einigen Kliniken ist eine ambulante Weiterbehandlung möglich. Weitere Informationen erhalten Sie durch Ihren behandelnden Arzt.
Stationäre Rehabilitation
Wenn der Arzt es für erforderlich hält, wird er den Patienten die Weiterbehandlung in einer Rehabilitationsklinik empfehlen. Die Anschlussheilbehandlung (AHB) soll sich, wie der Name sagt, unmittelbar an die stationäre Behandlung anschließen, möglich ist ein Intervall von maximal vierzehn Tagen nach der Entlassung.
Ambulante Rehabilitation
Seit Juli 2004 ist Rehafit (unsere Praxis für Physiotherapie,Ergotherapie und ambulantes Rehazentrum) zur ambulanten muskuloskeletalen Rehabilitation zugelassen.
Die Vorteile der ambulanten Rehabilitation sind:
