

Liebe Patientinnen und Patienten,
hier haben wir für Sie wichtige Informationen vor Beginn Ihres Krankenhausaufenthaltes bei uns zusammengestellt.
Verwaltungsaufnahme
Am Anfang des Bemühens um die Patienten steht die verwaltungsmäßige Aufnahme. Diese erfolgt in allen Krankenhäusern des Stiftungsklinikum Mittelrhein im Erdgeschoss. Wir schließen mit Ihnen einen Aufnahmevertrag. Dazu benötigen wir Ihre persönlichen Daten, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden.
Die Aufnahme erfolgt zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVBs) des Stiftungsklinikum Mittelrhein.
Um Ihre Aufnahme zügig zu gestalten, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
Weiterhin können Sie folgende Formalitäten abwickeln:
Für den Aufenthalt bei uns gilt die Hausordnung, die Sie im Aushang bei der Patientenaufnahme vorfinden.
Wertgegenstände
Sie haben die Möglichkeit, Wertgegenstände sicher in unserem Safe am Empfang zu deponieren. Dennoch möchten wir Sie herzlich bitten, keine größeren Geldbeträge mit in die Klinik zu bringen. Bei Verlust können wir keine Haftung übernehmen. Ihren Eigenanteil und andere entstehende Kosten können Sie am Ende Ihres Aufenthaltes auch mit EC-Karte abrechnen. Teure Wertsachen wie Uhren, Schmuck, etc. bitten wir Sie, ebenfalls zu Hause lassen.
Wahlleistungen
Auf Wunsch können Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen, die Sie gegen Entgelt beanspruchen können, um damit Ihren Aufenthalt im Krankenhaus komfortabler bzw. kurzweiliger gestalten zu können.
Sie können unter folgenden Wahlleistungen wählen:
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wenn Sie eine notariell beglaubigte Patientenverfügung und eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht geschrieben haben, in der festgelegt wurde, welche medizinische Behandlung bei einer aussichtslosen Erkrankung erfolgen soll, informieren Sie oder Ihre Angehörigen die behandelnden Ärzte darüber.
Die Patientenverfügung findet aber nur dann Anwendung, wenn ein Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, in eine bestimmte Behandlung einzuwilligen. Neben einer solchen Patientenverfügung wird häufig mittels einer Vorsorgevollmacht ein Angehöriger bestimmt, der die Interessen des Betroffenen wahrnehmen soll.

Patienten-Checkliste
Eine detaillierte Liste können wir Ihnen an dieser Stelle nicht geben, da die Bedürfnisse unserer Patienten unterschiedlich sind. Wir geben Ihnen aber einen Überblick, welche Dinge nicht fehlen sollten.
1. Unterlagen für die Aufnahme:
2. Unterlagen für Ärzte und Pflegekräfte:
3. Körperpflege- und Toilettenartikel
4. Kleidung:
5. Sonstiges:
Bitte Zuhause lassen:
Die Checkliste vermittelt konkrete Hinweise für die Zeit vor und während des Krankenhausaufenthalts sowie zur Weiterbehandlung nach der Entlassung. Mit ihrer Hilfe können Sie sich gezielt auf Ihren Aufenthalt vorbereiten.
Die "weisse Liste" ist ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen.